Allgemeine Geschäftsbedingungen der Personenschiffahrt
LAHNSTOLZ
1. Das mit der Schiffahrtsgesellschaft vereinbarte Beförderungsgeld
ist je nach Absprache
vor Fahrtantritt, während der Fahrt oder
auch anschließend per Rechnung ohne jegliche
nicht erlaubten Abzüge, innerhalb von
14 Tagen, zu bezahlen. Sollte die Zahlung nicht
innerhalb der Frist erfolgen, sind wir berechtigt
5% Zinsen zu berechnen.
2. Nach Zusendung der schriftlichen Bestätigung unsererseits oder
auch nach ausdrücklicher
mündlicher Absprache, ist ein Rücktritt durch den Buchungsnehmer
nicht zulässig.
. Bei Stornierung des Vertrages oder Nichtantritt
der Fahrt ( oder anderen bestellten
Leistungen ist der Buchungsnehmer verpflichtet
75% des vereinbarten Beförderungs-
entgeldes zu zahlen. Weitergehende Ansprüche
des Schiffahrtsunternehmens werden
damit nicht ausgeschlossen. Zum Beispiel:
Anfahrt, Abfahrt, Dekorationen. Hierzu
zählen auch telefonische Bestellungen.
Keine Gäste oder auch vorbestellte Gruppen
haben einen Anspruch auf reservierte
oder auch zusammenhängende Plätze.
3. Die Vorbestellung von Essen kann nur bis zum vierten Tag vor
Fahrtbeginn schriftlich
rückgängig gemacht werden. Der Posteingangsstempel
ist maßgebend. Spätere
Abbestellungen oder Nichtabnahme des vorbestellten
Essens berechtigt das Schiffahrts-
Unternehmen zur Erhebung einer Schadenspauschale
in Höhe von 80% des vereinbarten
Essenspreises. Diese Regelung gilt auch für
Teilabbestellungen und teilweise Nicht-
Abnahme von vorbestellten Essen.
4. Das Schiffahrtsunternehmen kann vor Fahrtbeginn vom Beförderungsvertrag
zurück-
treten, wenn die Durchführung der Fahrt infolge bei Vertragsabschluß
nicht
vorhersehbare außergewöhnlicher
Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird, wie z.B. Streik, erhebliche Witterungseinflüsse,
Hochwasser, Havarie, technische
Defekte am Schiff, Schleuse, Brücken
oder Schiffsanlegebrücken. Bei sehr schlechten
Witterungseinflüssen behalten wir
uns vor, einzelne Gruppen abzusagen. In einem
solchen Fall zahlt der Vermieter einen
bereits geleisteten Mietpreis ( Fahrpreis ) zurück.
Falls nach Fahrtantritt aus einem der
genannten Umstände eine Änderung der Fahrtroute
Oder ein sofortiger Fahrtabbruch notwendig
ist, wird der Fahrpreis teilweise zurück-
erstattet. Schadensersatzansprüche
gegen das Schiffahrtsunternehmen bestehen nicht.
5. Die Mindestbeteiligung einer Fahrt besteht aus 40 Erwachsenen
bei Hin- und Rückfahrt.
Bei geringer Beteiligung entscheidet
das Schiffahrtsunternehmen vor Ort, ob die Fahrt
durchgeführt wird. Entschädigungsansprüche
sind ausgeschlossen. Auskünfte werden
nach bestem Wissen erteilt.
6. An Bord der Fahrgastschiffe ,,STADT BAD
EMS“, STADT NASSAU“ und
,,LAHNSTOLZ 1“ besteht kein Verzehrzwang. Der Verzehr von mitgebrachten
Speisen und Getränken ist jedoch nicht gestattet. Das Schiffahrtunternehmen
ist
Berechtigt hiergegen Schadensersatz wegen entgangenem Gastronomiegewinn
geltend zu machen.
7. Fahrräder werden nur soweit Platz vorhanden ist
befördert. Hunde sind an Bord
unerwünscht. Es dürfen keine
feuergefährlichen Gegenstände befördert werden.
Das Ein- und Aussteigen von Fahrgästen
an Schleusen ist nicht gestattet. Bei
Beschädigung am Eigentum der Schiffahrtsgesellschaft
haftet der, der den Schaden
Verursacht hat. Bei Vermietung haftet
ggf. auch der Mieter. Beschwerden sind nach
Unterrichtung des Schiffsführers
an das Schiffahrtsunternehmen schriftlich zu richten.
8. Den Anordnungen des Schiffsführers und des Personals
ist unbedingt Folge zu leisten.
Bei einer Nichtbeachtung der Anordnungen kann der Schiffsführer
den Gast sofort
des Schiffes verweisen.
Diese Geschäftsbedingungen sind Teil von jedem Vertrag, ob schriftlich oder mündlich.
Mit freundlichen Grüßen Ihre Personenschiffahrt Lahnstolz
Wolfgang Schmitt